Besonders wichtig ist das Verständnis der Vorstandsmitglieder, dass ein Verein in vielerlei Hinsicht nicht mit einem Unternehmen vergleichbar ist. Die Unterschiede beginnen bei der Fassung von Beschlüssen. Wenn der Verein eine Handlung vornehmen soll, dann geschieht das immer in zwei Schritten:
- Beschlussfassung: Was soll gemacht werden?
- Ausführung des Beschlusses
Für jede Art von Beschluss ist ein bestimmtes Organ des Vereins zuständig. Nach unserer Muster-Satzung ist dies bei den meisten alltäglichen Aufgaben der Vorstand. Sollte das falsche, also das unzuständige Organ entscheiden, so wäre der Beschluss unwirksam und die Ausführung des Beschlusses müsste im Zweifel rückgängig gemacht werden, falls das eigentlich zuständige Organ das fordert.
Ein weiterer, äußerst wichtiger Unterschied zu einem Unternehmen in Form einer Gesellschaft ist das Verhältnis zu den Mitgliedern bzw. Kunden. Das Unternehmen hat hier viel weitergehende Rechte gegenüber seinen Kunden als der Verein gegenüber seinen Mitgliedern. So kann ein Unternehmen beispielsweise einem Kunden ohne bestimmte Gründe den Zutritt zu seinem Grundstück verbieten oder ihn von der Ausgabe von Waren ausschließen.
Im Verein ist ein Ausschluss hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (dazu mehr im Kurs 2: Vereinsalltag). So muss einerseits ein bestimmter Grund vorliegen, andererseits muss ein Ausschluss oder eine sonstige Maßnahme gegen das Mitglied immer verhältnismäßig sein und es dürfen Mitglieder nicht unterschiedlich behandelt werden. Das hat zur Folge, dass ein Mitglied wegen eines bestimmten Grundes nicht ausgeschlossen werden darf, wenn dieser Grund auch bei anderen Mitgliedern vorliegt, die nicht ausgeschlossen werden.
Grundregeln:
Die Satzung beachten
Die Satzung bildet neben dem allgemeinen Vereinsrecht den rechtlichen Rahmen für alles, was in eurem Verein passiert. Sei es die Zahlung von Gehältern, der Ausschluss eines Mitglieds, die Abhaltung einer Versammlung oder auch nur der Kauf von Equipment – zu fast allen Bereichen des Vereinsalltags gibt es eine Satzungsregelung.
Handelt man der Satzung zuwider, so können diese Handlungen von Mitgliedern angefochten werden. Deshalb ist es besonders wichtig, die Regelungen der eigenen Satzung zu verinnerlichen und stets zu beachten.
Zuständigkeiten beachten
Nach dem Grundsatz des Vereinsrechts ist die Mitgliederversammlung zuständig für alle Entscheidungen im Verein. Eine gute Satzung (so auch unsere Muster-Satzung) delegiert jedoch viele Zuständigkeiten an den Vereinsvorstand, da dadurch mehr Handlungsfreiheit besteht.
Verfahren beachten
Viele Vorgänge im Verein unterliegen einem bestimmten Verfahren, an das man sich halten muss. Zum Beispiel muss beim Ausschluss eines Mitglieds eine Anhörung erfolgen oder es müssen Ladungsfristen eingehalten werden, Tagesordnungen veröffentlicht werden, etc. Ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften hat regelmäßig die Unwirksamkeit der Handlung zur Folge.
Compliance ernst nehmen
Wichtig ist nicht nur die Einhaltung der zwingenden Gesetze und Vorschriften, sondern vor allem auch der interne Umgang mit dem Thema Compliance. Als Vereinsvorstand muss man sich stets in die Lage der Mitglieder versetzen und dafür sorgen, dass die Leitung des Vereins eine gewisse Konsistenz und Nachvollziehbarkeit für die Mitglieder bietet.
Vor allem spielt das eine Rolle bei der Änderung von Mitgliedsbeiträgen oder Aufnahmegebühren, bei der Frage, ob Sonderbeiträge oder Arbeitsstunden erhoben werden sollen, oder aber auch bei Sonderrechten für bestimmte Mitglieder. Zuletzt spielt auch das Thema Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Verwendung der Vereinsmittel eine große Rolle, insbesondere was Gehälter von Angestellten betrifft.