4. Gründung des Vereins 

Der Verein ist gegründet, sobald die Gründungsmitglieder (mindestens 7 Personen) eine Satzung beschließen und den Vorstand wählen. Dies geschieht in einer ersten Mitgliederversammlung („Gründungsversammlung“).  

Die notwendigen Dokumente für die Gründung sind alle in diesem Kurs enthalten.  

Diese Schritte sind nötig: 

  1. Anpassung der Muster-Satzung (für 3 oder 4 Vorstände) (Datum auf dem Deckblatt = Datum der Gründungsversammlung 
  1. Abhalten der Gründungsversammlung inkl. Wahl von Vorstand und Mitgliederbeirat 
  1. Anpassen des Muster-Protokolls zur Gründungsversammlung und Unterzeichnen 

Direkt im Anschluss kann in einer ersten Vorstandssitzung der Anbaurat gewählt, der Präventionsbeauftragte benannt und die Beitragsordnung verabschiedet werden. Auch bei der Beitragsordnung ist als Datum das Datum der Vorstandssitzung anzugeben. 

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