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Eröffnung eines Growshops
Hallo zusammen,
da wir neben dem CSC noch einen Growshop eröffnen wollen stellt sich die Frage was vom Notar im Handelsregister eingetragen werden muss.
Wir haben mit 2 Kontakt aufgenommen. Da stehen verschiedene Sachen.
Beim ersten Growshop steht folgendes:
1. Vermietung und Verkauf von Zuchttechnik, Zuchtartikel( Pflanzen) und Gartenzubehör.
Handel mit Textilien, Gärtnereibedarf, Werbeartikel, Raucher Zubehör.
Beim zweiten Growshop:
2. Einzelhandel und genereller Großhandel in den Bereichen Lebensmittel, Kosmetik, Nahrungsergänzungsmitteln, Kioskware (kein Alkohol), Tabakwaren, Aromaprodukte und Dienstleistung in Form von Beratung und Coaching
Beide verkaufen Samen.
3. Das schwebt uns vor:
Einfuhr, Ausfuhr, Einzel-und Großhandel, Versandhandel und Distribution von Artikeln verschiedener Art , insbesondere aus dem Bereich Gartenbedarf, sowie die Vermittlung und Erbringung von Beratungs-, Transport-und Logistik- Dienstleistungen, soweit nicht genehmigungspflichtig.Denke sowas könnte einige hier interessieren.
Danke euch schon mal.
Freunde

1. CSC Isebusch
@1-csc-isebusch