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Moin zusammen, wir würden gerne das Full Service Paket kaufen. Hierzu ergibt sich für mich noch eine Frage:
Wir haben eine Halle in Aussicht, jedoch könnte es sein, dass diese den baurechtlichen Bestimmungen nicht gerecht wird. Es steht also 50/50 und wir sind das ganze noch am prüfen.
Macht es schon Sinn bzw. Ist es rechtlich möglich, den Verein trotzdem schon zu gründen ( an einer anderen Anschrift) und dann die Anbauvereinigung auf der Anschrift der Halle umzuschreiben? Oder ist es am sinnvollsten erstmal auf die Rückmeldung bezüglich der Halle zu warten?
Freunde

THC Garten
@thc-garten
Die Gründung macht schon Sinn, da dafür zunächst nur eine Anschrift des Vereins (nicht die Anbau- oder Abgabestelle) angegeben werden muss. Das ist in der Regel der Wohnsitz des 1. Vorsitzenden, solange keine Vereinsimmobilie gemietet wird. Der eingetragene Verein ist allerdings Voraussetzung für das Anmieten einer Immobilie. Hoffe wir konnten dir weiterhelfen. Für weitere Fragen kannst du auch gern ein Termin zum Erstgespräch für Anbauvereine vereinbaren – schreib mir einfach eine DM. ✌🏻