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Wir haben vergangene Woche unseren Antrag in Hessen abgegeben und gestern folgende Nachricht vom Regierungspräsidium Darmstadt erhalten:
“Hinweis: Damit die Erlaubnisbehörde prüfen kann, ob die Erlaubnisvoraussetzung des gemeinschaftlichen Eigenanbaus gemäß §
17 Abs. 1 KCanG durch Ihre Anbauvereinigung gewährleistet ist, wird um Vorlage eines Mitwirkungskonzeptes gebeten. Es sind weitere Nachforderungen zur Überprüfung des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen nach § 12 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 3 Nr.
3 KCanG erforderlich. Die zuständige Behörde kann von der Anbauvereinigung unter anderem weitere Auskünfte sowie die Vorlage von Unterlagen verlangen, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen nach § 11 Abs. 3 KCanG zu prüfen. Eine Voraussetzung ist dabei, dass die Anbauvereinigung die Einhaltung der sonstigen Vorgaben des KCanG gewährleistet, § 11 Abs.
3 Nr. 3 KCanG. Im konkreten Fall ist die Vorlage eines Mitwirkungskonzeptes erforderlich. Gemäß § 1 Nr. 13 KCanG ist der ausschließliche Zweck einer Anbauvereinigung der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitaliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung. Gemeinschaftlich ist der Eigenanbau, wenn er durch eine Anbauvereinigung unter aktiver Mitwirkung ihrer Mitglieder gemäß § 17 Abs. 1 KCanG stattfindet. D. h. jedes Mitglied muss sich am Anbau beteiligen. Damit die Erlaubnisbehörde prüfen kann, ob die Erlaubnisvoraussetzung des gemeinschaftlichen Anbaus gewährleistet wird, ist die Vorlage eines solchen Mitwirkungskonzeptes erforderlich
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Eingang der vorgenannten Unterlagen, die Bearbeitung Ihres Antrags nicht fortgesetzt werden kann”Bislang war mein Stand, dass nur Bayern so ein Mitwirkungskonzept verlangt. Ganz besonders verunsichert mich aber folgender Satz: “D. h. jedes Mitglied muss sich am Anbau beteiligen.”
Habt Ihr in Hessen bereits ähnliche Rückmeldungen erhalten. Wie geht Ihr damit um, dass sich alle Mitglieder am Anbau beteiligen müssen? Das ist doch völlig unrealistisch.
Freunde

1. CSC Isebusch
@1-csc-isebusch
Bisher gab es noch keine Rückmeldung der Vereine aus Hessen zu deinem Thema. Wir empfinden es auch als unrealistisch das jeder Hand an die Pflanze anlegt. Es gibt weitere Aufgaben die mit dem gemeinschaftlichen Anbau zu tun haben als die reine Botanik. Vllt hilft der Vorschlag die notwendigen Tätigkeiten im Verein für den gemeinschaftlichen Anbau niederzuschreiben, diese in Arbeitspläne unterteilen und dann entsprechende Arbeitsgruppen zuzuweisen. Diese Arbeitsgruppen sollten geschult werden, so das jedes Mitglied sich dieser Gruppe anschliessen kann. Du solltest auch darauf achten, dass es auch erforderlich ist, Aufwände zu dokumenten, Beginn und Ende von Arbeitszeiten usw (geht mit guter Technik wie von selbst). So kannst du nachweisen, das mitgearbeitet wurde. Das Gesetz sagt nicht aus, dass Jedes Mitglied jeden Tag oder jede Woche mitarbeiten muss – so meine Interpretation. Es könnten Reinigungsdienste übernommen werden oder Trimmdienste, nur als Beispiel. Melde dich gern auch per DM an uns. ✌🏻