Mitwirkungskonzept – Muster
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Mitwirkungskonzept – Muster
Einige Bundesländer fordern für die Beantragung der Anbaulizenz zusätzlich zu Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept, Sicherheitskonzept, Probenahmekonzept und Vernichtungskonzept ein sogenanntes Mitwirkungskonzept. Ursprünglich forderte nur das LGL Bamberg in Bayern ein solches Mitwirkungskonzept. Inzwischen haben sich allerdings auch Hessen und Hamburg angeschlossen und möglicherweise werden auch weitere Bundesländer nachziehen.
Rechtsgrundlage für das Mitwirkungskonzept ist § 17 Abs. 2 KCanG. Nach dieser Regelung haben die Mitglieder bei dem gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis innerhalb der Anbauvereinigung aktiv, also eigenhändig mitzuwirken. Um die Mitwirkungsmöglichkeit der Mitglieder zu überprüfen, wird die Einreichung eines Mitwirkungskonzepts verlangt.
Achtung: Bei dem Mitwirkungskonzept handelt es sich um ein Muster. Es ist stets auf die Besonderheiten eures Einzelfalls anzupassen.
Lasst euch daher im Zweifelsfall von einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Anbauvereinigungen beraten, zum Beispiel von unserer Partnerkanzlei Kanzlei Nelkenstock, Frankfurt am Main. Unseren Premium-Kunden besorgen wir so schnell wie möglich einen Termin 😉 – du willst auch Premium-Kundenservice? Hier kommst du zum Angebot.
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