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18. Juni 2024 um 15:54 Uhr #14809Anonym
Guten Tag,
welche Maximalvergütung ist möglich als Mitarbeiter oder Vorstand eines CSC wenn man Vollzeit an diesem Projekt mitarbeitet?
Vielen Dank im voraus!
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19. Juni 2024 um 10:05 Uhr #14872Anonym
Hi Staxx,
grundsätzlich gilt die (Arbeits-)Vertragsfreiheit. Das Wichtige ist jedoch immer die Vergleichbarkeit. “Gibt es vergleichbarer Vereine, die für vergleichbare Arbeit ein vergleichbares Gehalt zahlen?”. Du könntest zB. für euren Vorstand als vergleich den Vorstand eines Tennisverein, der eine ähnliche Mitgliederzahl hat und auch eine Anlage verwalten und pflegen muss, heranziehen.
Bei einem Grower wird schon schwieriger. Da könnte vielleicht ein Oberförster oder ein Blumenzüchter als vergleich herangezogen werden.
Hoffe das hilft dir!
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22. Juni 2024 um 11:52 Uhr #15118
Genau, Vergleichbarkeit ist relevant aus folgendem Grund: Wenn wir uns zu hohe Vergütungen ausbezahlen, begehen wir eine verdeckte Gewinnausschüttung, was im Verein (ebenso wie z.B. in der GmbH) nicht zulässig ist.
Bei unmittelbar mit Anbau, Ernte oder Weitergabe Beschäftigten gilt zusätzlich die Grenze mit der geringfügigen Beschäftigung. Achtung: Es geht um UNMITTELBARE Tätigkeiten. Ein Anbaurat oder Grow Consultant wäre z.B. nur mittelbar damit beschäftigt.
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1. Juli 2024 um 23:19 Uhr #15296Anonym
Dann können wir ja alle oder mehrere von uns vereinbaren, für die Vorstände eine Festanstellung mit Brutto zw. 7.500 und 10.000€ zu machen. Dann haben alle die mitmachen genau diese Vergleichbarkeit
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26. Juni 2024 um 13:39 Uhr #15249Anonym
Die Konsequenzen, wenn der Vorstand doch am Anbau beteiligt wird und somit gegen das KCanG verstößt, wären meines Erachtens schwerwiegend.
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Anbaulizenz entzogen werden kann, das Gehalt des Vorstands (welches unrechtmäßig bezahlt wurde) zurückgefordert werden kann sowie rechtliche Schritte gegen den Vorstand eingeleitet werden können.
Wie geht ihr damit um? Ist meine Annahme korrekt?
Viele Grüße
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28. Juni 2024 um 15:19 Uhr #15278
Nach dem KCanG gibt es für zu hohe Gehälter “nur” Bußgelder. Bei Erstverstößen kann die Lizenz nicht entzogen werden. Daher gibt es auch die Idee, in einem solchen Fall gegen das Bußgeld zu klagen und die Verfassungswidrigkeit der Einschränkung für die im Anbau oder der Abgabe beschäftigten Mitglieder in den Raum zu werfen.
Wann eine Genehmigung widerrufen werden kann, steht leider nicht im Gesetz. Bei wiederholten Verstößen wird dies aber sicherlich möglich sein. Genaue Voraussetzungen müssen mangels gesetzlicher Regelung die Gerichte festlegen.
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2. Juli 2024 um 15:34 Uhr #15311Anonym
Hi Johannes, verstehe ich das jetzt richtig , dass der Vorstand nicht am Anbau mitwirken darf, so wie es Buds Bunny oben erwähnt hat ?
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2. Juli 2024 um 16:36 Uhr #15315Anonym
Es dürfen nur Menschen unmittelbar im Anbau tätig sein die maximal geringfügig beschäftigt sind. Wenn der Vorstand als nur 538€ (?) verdient darf er auch mithelfen soweit ich das verstehe.
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1. Juli 2024 um 23:35 Uhr #15298Anonym
Ist es legal, wenn ein Vorstand das Equipment für einen growroom selbst kauft und an den Verein, der dafür ja kein Geld hat, vermietet?
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2. Juli 2024 um 16:36 Uhr #15316Anonym
Das würde mich auch sehr interessieren.
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