-
AutorBeiträge
-
-
5. August 2024 um 19:21 Uhr #15605
Ich würde mal sagen Nein. Es gab eine interessante Einschätzung eines Bezirksamtes in NRW zu einem (öffentlichen) Fußballplatz. Der war direkt an einem Fluss gelegen und durfte von Kindern nur unter Aufsicht der Eltern genutzt werden. Dass Kinder dort nicht allein spielen durften wurde als Anlass genommen, dass der Sportplatz nicht als öffentliche Sportstätte i.S.d. KCanG gesehen wurde.
Das würde bedeuten, dass alle “Sportstätten”, an denen Kinder oder Jugendliche nicht alleine unterwegs sind, nicht unter den Begriff des KCanG fallen würden.
Das ist eine Einschätzung einer Behörde und (leider) nicht verbindlich für andere. Man sollte es in jedem Fall mit der örtlich zuständigen Behörde abstimmen.
-
-
AutorBeiträge
Du musst eingeloggt sein um zu antworten