5 Ansichten
6 Antworten
  • Autor
    Beiträge
    • #15729

      Hi, also ich lese das so, ein Verein darf von seinen Mitgliedern Geld für Cannabis verlangen, solange es sich dabei um eine Kostenbeteiligung handelt, die nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Also schau wie hoch die Kosten sind, danach richtet sich die Beteiligung.

      LG

      • #15730

        Hallo Hanzolo,

        Danke für Deine Antwort.  🙂

        Ich gebe Dir Recht; die Kalkulation und die Bestimmung des Preises muss vorab zugrunde gelegt werden. Mir geht es vielmehr um die Form der Beteiligung. Hier müsste man ein für den Mitglied transparentes Preiskonzept entwerfen. Eine Staffelung, z.B.  Menge x für Betrag Y im Monat wird aber schwierig, da der Betrag ebenfalls stark von der Sorte abhängt. “Standardsorten” dürfen um einiges günstiger sein. Für die “besondere Sorten”, die mehr Aufwand beim Anbau erfordern, wird mehr verlangt.

        Vielleicht überinterpretiere ich das ganze und mache mir zu viele Gedanken. Ich verstehe es so, dass man nicht einen Verkauf  Preis/Gramm betreiben darf  und dies gilt in der Betragsordnung so transparent wie möglich darzustellen. Die Gewinnerzielung bleibt erst mal aussenvor, da eh nicht erlaubt 🙂

        Dennoch, vielen Dank 🙂

        LG

    • #15731

      Hallo zusammen,

       

      ich habe mir gestern das Video der CaNoKo von dem Rechtsanwalt Geschwandtner angesehen. Hierdurch bin ich auch zu der Frage gekommen ob es überhaupt möglich ist ein Abgabe und Bezahlung pro Gramm anbieten zu dürfen.

      Laut den Seminaren von Johannes sind es unechte Mitgliedsbeiträge auf die Steuern zu entrichten sind, da es Dienstleistungen sind. Ähnlich der Vermietung eines Vereinsheims für Partys o.ä. . Es darf halt nur kostendeckend gearbeitet werden.

      Alles andere macht auch keinen Sinn und steht meiner Meinung nach auch gegen den Zweck der Suchtprävention. Wenn man nur Pakete bis xyz Gramm anbietet fördert das den Mehrkonsum.

      Was mich stutzig gemacht hat das diese Abgabe mit den dazugehörigen Beiträgen/ Beitragsarten schon vollständig in der Satzung stehen sollen. Ist das mit der von Johannes bereitgestellten Satzung und Beitragsordnung abgedeckt?

      Danke im Voraus für die Antworten.

      Beste Grüße Robert

      • #15732

        Hallo Robert,

        Danke für Deine Antwort.

        So weit war ich auch – die Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen soll ja jedem bekannt sein 🙂 Im Prinzip “Grundbeitrag + Pauschalbeitrag”.

        Wir wurden mit der Satzung von Johannes erfolgreich eingetragen und arbeiten auch mit der Beitragsordnung, die nun um die “Pauschale” die proportional zu den Mengen, Qualität gestaffelt werden soll.  Die Rechtsunsicherheit ist natürlich relativ groß, da wohl einige Registergerichte sich querstellen und sind der Meinung, die Beiträge gehören in die Satzung. Ich nehme an, Eure Satzung enthält auch eine “Öffnungsklausel”, wonach ihr alles in der Beitragsordnung festlegen dürft. Ich sehe alles andere als praxisfremd, sinnfrei und diskriminierend. Meiner Meinung nach, will der Gesetzgeber hier (§ 24 KCanG) auf eine generelle Beitragspflicht der Mitglieder in den Vereinen hinweisen. Wenn eine Betragsordnung aufgrund der “Öffnungsklausel” in der Satzung erlassen wurde, ist diese rechtens. Ansonsten bleibt nichts anderes übrig, als dagegen zu klagen.

        Ich lasse mich allerdings gerne eines Besseren belehren.

        Es ist unser erster Verein, der mir schon reichlich graue Haare beschert hat 😀

        LG

    • #16484

      Weiß hier jemand ob Gründungsmitglieder, Vorstände, etc. auch einen monatlichen Mitgliedsbeitrag (Grundgebühr) zahlen müssen?

      Wegen den unechten Mitgliedsbeiträgen, ist das wirklich so?
      Die Abgabe von Cannabis ist ja der einzige Zweck einer Anbaugesellschaft und müsste demnach ja dann ein echter Mitgliedsbeitrag sein und somit MwSt. befreit?

    • #16503

      Da die Gründungsmitglieder und Vorstände ja auch im Club sind müssen sie natürlich auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen.

      Bzw wie ihr es in der Satzung geregelt habt.  Gibt ja auch welche die vierteljährlich bezahlen.

Du musst eingeloggt sein um zu antworten

Log in with your credentials

or    

Forgot your details?

Create Account