-
AutorBeiträge
-
-
2. Juli 2024 um 12:14 Uhr #15306
Anonym
Also in § 12 steht ziemlich unmissverständlich “Die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 ist zu versagen, wenn das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung sich vollständig oder teilweise innerhalb einer privaten Wohnung oder des befriedeten Besitztums anderer Anbauvereinigungen befindet”.
Es scheint also wichtig zu sein wie “befiredetes Besitztum” da geanu definiert ist. Weiss jeman mehr dazu?
-
2. Juli 2024 um 14:39 Uhr #15308
Anonym
Befriedet bedeutet meiner Wissens nach, dass ein stabiler, ausreichend hoher Zaun um das Gelände ist und es abgeschlossen ist. Die Deutsche Anbaugesellschaft will ja hunderte Clubs in ihren Hallen unterbringen. Da soll dann jeder Club einen PIN + Handy-Code bekommen, um in “seine” Anlage reinzukommen. Also ist jetzt nicht unmöglich, sich was zu teilen, aber ich sag mal, meiner Meinung nach darf es keine “CSC-WG” sein, sondern jeder Club muss seinen eigenen Eingang und eigene Anlage haben.
-
2. Juli 2024 um 15:40 Uhr #15312
Anonym
Hab auch nur diese Definition mit dem Zaun gefunden aber das klingt ja sehr dach dass es wirklich getrennte Gebäude sein müssen. Eine Wand ist ja keine Zaun 😀
Diese “Deutsche Anbaugesellschaft” war ja wahrscheinlich sogar der Grund warum der Gesetzgeber das noch nachträglich eingebaut hat also würd ich mich jetzt nicht drauf verlassen was die dazu zu sagen haben oder?
-
Diese Antwort wurde vor 9 Monaten, 3 Wochen von
geändert.
-
Diese Antwort wurde vor 9 Monaten, 3 Wochen von
-
4. Juli 2024 um 10:28 Uhr #15329
Wir haben gestern Gespräche geführt mit einem Club aus NRW. Die sind mit den Behörden dran in einer Halle bis zu 4 Clubs aufzunehmen – abgestimmt mit allen Ämtern. Vllt eine Blaupause? D.h die Behörden miteinbeziehen und erklären warum dieser Zusammenschluss besser zu kontrollieren ist, besser zu wirtschaften und die Behörden leichteren Zugang haben.
-
11. Juli 2024 um 18:26 Uhr #15384
Du sagst es, nur so kann es funktionieren. Da hat der Gesetzgeber den Behörden einen großen Spielraum für Willkür gegeben.
Wie Barton richtigerweise sagt, ging es in erster Linie um die DAG und ähnliche “Projekte”. Damit ist man allerdings völlig über das Ziel hinausgeschossen.
Laut Aussage des Gründers der DAG mir gegenüber haben die allerdings mit den Behörden in Brandenburg geklärt, dass bei ihnen Genehmigungen mit dem Anbau im Verbund erteilt werden. Interessanterweise fand das Gespräch statt, bevor die Behörde bekannt war. Aber wer solche Projekte aufzieht, hat sicherlich Spezialkontakte.
-
-
-
AutorBeiträge
Du musst eingeloggt sein um zu antworten