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14. November 2024 um 19:16 Uhr #17040
Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur Satzung, bzw. Gründungsversammlung. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Muss ich bereits nach der Gründungsversammlung auch die Beitragsordnung durch den Vorstandsbeschluss verabschieden oder kann ich das auch erst machen wenn der Verein bereits angemeldet ist?
Ich kann jetzt noch nicht die Höhe des Mitglieds- und Aufnahmebeitrags abschätzen.Bei der Gründung mit 7 Gründungsmitgliedern, von denen drei Vorstand sind, können ja nur noch 4 Mitglieder in den Mitgliederbeirat gewählt werden. Kann ich die Anzahl in der Satzung hier beliebig anpassen?
Danke!
Rike
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27. November 2024 um 11:55 Uhr #17097
Antwort von @Johannes Nelkenstock:
Hallo,
die Beitragsordnung muss spätestens in dem Moment verabschiedet sein, in dem das erste Mitglied nach der Gründung aufgenommen wird.
Die Anzahl der Mitglieder im Mitgliederbeirat kann man völlig beliebig wählen.
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