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    • #17444

      Moini,

      nach Monaten warten wurde unser Antrag endlich bearbeitet. Letzte Woche haben wir das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept nach dem Leitfaden der BZgA anpassen müssen. Es gab noch einige Anmerkungen mit der Bitte diese zu überarbeiten.

      Folgende Punkte müssen überarbeitet werden:

      Wie wird in der Anbauvereinigung sichergestellt, dass die besonderen Bestimmungen für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (THC-Wert max. 10 %, Weitergabemenge max. 30 g/Monat) beachtet werden?

      Wobei ich mich bei diesem Punkt frage wieso es sichergestellt werden muss, weil um bei uns Mitglied zu werden muss man mindestens 21 Jahre alt sein. xD

       

      Wie werden die Informationen zu Beratungs- und Behandlungsstellen für Konsumierende (z. B. das Informationsblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) angeboten/verbreitet? Werden darüber hinaus weiterführende Informationen/Veranstaltungen/Gespräche zu Suchtprävention, risikoreduziertem Konsum und Cannabiskonsum im Straßenverkehr angeboten?

      Wie wird der Meldeweg bei Verstößen von Mitgliedern gegen gesetzliche Vorgaben für den Gesundheits- und Jugendschutz eingehalten (z.B. unerlaubte Weitergabe zwischen Mitgliedern oder an Minderjährige, Verstoß gegen Weitergabemengen, Weitergabe von gestrecktem oder mit Tabak vermischtem Cannabis)?

       

      Habt ihr da eine Idee?

      Was haben die anderen Vereine so für Anmerkungen gehabt? Hattet ihr überhaupt welche?

      Ich wünsche euch allen viel Erfolg bei euren Projekten 🙂

      Liebe Grüße,

      Katharina

    • #17449

      Hallo Katharina,

      vielen Dank für die vielen Fragen. Bitte hab noch etwas Geduld, wir schauen, was wir beantworten können.

      Grüße

      Dennis von CSC Connect

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