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19. Juni 2024 um 21:23 Uhr #14945Anonym
Hallo zusammen,
Mich würde interessieren, welche Anforderungen es rechtlich und allgemein an die Immobilen gibt, außer der im CanG definierten Abstandsregelung von 200 Metern zu Schulen, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen und dass es nicht in einer bewohnten Wohnung stattfinden darf?
Hierfür gibt es meiner Ansicht nach drei Fälle:
– Vereinssitz mit Produktion
– Vereinssitz ohne Produktion
– Reine Produktionsstelle
Kann ich in jedem Bürogebäude neben dem dort angesiedelten Steuerberater und dem Internetanbieter meinen Vereinssitz haben und dort Cannabis anbauen, wenn der Vermieter damit kein Problem hat oder gibt es besondere Vorschriften die hier eingehalten werden müssen? Darf der Vereinssitz oder die Produktion in einem Wohngebiet angesiedelt sein, oder muss dafür ein spezielles Produktionsgebäude oder eine Gewerbefläche in einem Industriegebiet genutzt werden? Wie verhält es sich mit leerstehenden Kneipen oder anderen Gastronomieflächen? Ist es möglich, eine Lagerbox oder Garage als Vereinssitz oder Produktionsstätte zu verwenden?
Zudem würden mich noch generelle Anforderungen an die Immobile interessieren, wie zum Beispiel Sicherung gegenüber Unbefugten oder Brandschutzmaßnahmen. Hier gibt es im Gesetz zwar Hinweise, die Paragraphen sind meiner Meinung nach allerdings sehr schwammig formuliert. Vielleicht können wir hier ja Ideen und Vorgehensweisen diskutieren, gerade im Hinblick auf die baldige Antragstellung.
Liebe Grüße,
CSC Mystic Garden Stuttgart
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22. Juni 2024 um 11:20 Uhr #15112
Hey, das ist leider ein sehr großes Thema, bzw. eine große Sammlung an Fragen. Das wäre eine gesamte Beratung, die mehrere Stunden umfassen würde. Das lässt sich leider hier im Forum nicht abbilden.
Aus diesem Grund sprechen wir nächste Woche im Rahmen unseres Plantagen-Planungs-Seminar gemeinsam mit unserem Plantagen-Experten über alle Voraussetzungen, zu buchen über die Shop-Seite.
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