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    • #15235

      Welche rechtlichen Bedingungen muss die Abgabestelle erfüllen? Ich meine das Vereinslokal, wo das geerntete Cannabis an die Mitglieder ausgegeben wird.

      – 200m Abstand zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen
      – Keine Werbung/ Beschilderung (Darf die Scheibe durchsichtig sein, sodass man das Logo, welches an der Wand hängt, sieht?)

    • #15246

      + Sicherung gegen unbefugtes Betreten

      Die genauen Anforderungen an diese Sicherung sind noch nicht bekannt.

    • #15268
      Anonym

      Ich habe in Erinnerung das im Gesetz steht, dass man von außen keinen Einblick in die Abgabestelle haben darf.
      Bei einer Beschilderung (Logo/Vereinsname) frage ich mich, ob das als Werbung zählt oder als Information. Werbung wird ja unter anderem damit definiert, dass man jmd zu einer Handlung beeinflusst, oder?
      Ein Name auf der Hauswand ohne Slogan, beeinflusst ja nicht zum Kauf, oder sehe ich das falsch.

    • #15277

      Gestattet ist nach dem Gesetz nur ein Klingelschild. Das sollte auch wirklich ein übliches Klingelschild sein. Kein fettes Gold-Schild, wie an mancher Anwaltskanzlei. 😀

    • #15284
      Anonym

      Schade, hatte schon beim Goldschmied angefragt 🤡

       

    • #15285

      Muss die abgabestelle Abstand zur eigenen produktionsstätte haben?

      Oder kann produktionsstätte und direkt nebenan abgabestelle sein?

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