19. Dezember 2024 um 8:04 Uhr
#17227
Hallo,
das Werbeverbot und seine Grenzen sind noch lange nicht von der Rechtsprechung klar gezeichnet. Solange ist jedes öffentliche Auftreten riskant, Rechtssicherheit hat nur, wer gar keinen Außenauftritt hat.
Was allerdings oft gut funktioniert, sind Berichte in Lokalzeitungen. Dabei handelt es sich nicht um kommerzielle Kommunikation der Anbauvereinigung.