Das deutsche Vereinsrecht ist in vielerlei Hinsicht besonders. Ein Verein ist eher wie ein Staat aufgebaut, als wie eine Unternehmen.
So haben die Mitglieder im Verein Rechte, die der Verein respektieren und nicht beschränken darf. Ähnlich wie die Grundrechte, die jeder Bürger gegenüber dem Staat hat. Wird ein solches Recht verletzt, kann der Bürger, oder in diesem Fall das Mitglied, dagegen klagen. So darf beispielsweise der Verein nicht willkürlich handeln und muss seine Mitglieder grundsätzlich gleich behandeln. Ein Unternehmen dagegen kann seine Kunden behandeln, wie es möchte und beispielsweise Hausverbote verhängen, ohne es rechtfertigen zu müssen.
Außerdem können die Organe im Verein nicht einfach handeln, sondern es benötigt in der Regel einen (1) wirksam gefassten Beschluss des (2) zuständigen Organs.
Organe im Verein sind in der Regel Vorstand und Mitgliederversammlung. Häufig gibt es in der Anbauvereinigung auch einen Anbaurat und einen Mitgliederbeirat.
Jedes dieser Organe hat einen Zuständigkeitsbereich, den das Gesetz und die Satzung bestimmen. Wenn ein Organ im Zuständigkeitsbereich eines anderen Beschlüsse trifft, dann sind diese unwirksam. Das kann im Zweifel schwerwiegende Konsequenzen für den Verein haben, weshalb die Beachtung der Zuständigkeiten die Grundvoraussetzung für einen langfristigen Erfolg ist.
Um wirksame Beschlüsse treffen zu können, hilft der folgende Leitfaden:
1. Zuständigkeiten beachten
Nach dem Grundsatz des Vereinsrechts ist die Mitgliederversammlung zuständig für alle Entscheidungen im Verein. Eine gute Satzung delegiert jedoch viele Zuständigkeiten an den Vereinsvorstand, da dadurch mehr Handlungsfreiheit besteht. Es sollte daher immer geprüft werden, welches Organ zuständig ist.
Die Zuständigkeiten sind in den allermeisten Satzungen in den Paragrafen zu dem jeweiligen Organ geregelt.
2. Verfahren beachten
Viele Vorgänge im Verein unterliegen einem bestimmten Verfahren, an das man sich halten muss.
Zum Beispiel muss beim Ausschluss eines Mitglieds eine Anhörung erfolgen oder aber es müssen Ladungsfristen eingehalten werden, Tagesordnungen veröffentlicht werden, etc.
Ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften haben regelmäßig die Unwirksamkeit der Handlung zur Folge.
Näheres hierzu findet ihr unten unter Mitgliederversammlung und Vorstandsversammlung.