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    • #16239

      Das Gesetz spricht vom “befriedeten Besitztum” der AV einerseits und “Eingangsbereich” der Einrichtung andererseits.

      Somit wird es bei der Einrichtung auf den Eingang ankommen und bei der AV auf den Punkt des Grundstücks oder der Immobilie, die den kürzesten Abstand zum Eingang der Einrichtung hat.

    • #17382

      Hey! Gibt es eigentlich inzwischen einheitliche Entscheidungen darüber ob die Luftlinie oder der tatsächliche Gehabstand zählt?

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