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    • #15408
      Anonym

      Für CSC gelten Abstandsregeln zu Kindergärten, Schulen, Spiel- und Sportplätzen sowie sonstigen Jugendeinrichtungen.

      Umgekehrt ist es diesen Einrichtungen meines Wissens nach jedoch gesetzlich nicht verboten in der Nähe eines CSCs zu bauen/mieten etc.

      Wenn nun eine der oben genannten Einrichtungen im 200 m Umkreis unserer Anbau- oder Abgabestelle aufmacht (vermutlich ohne vom CSC zu wissen, da eine große Beschilderung aufgrund des Werbeverbots ja vebroten ist) – verliert man dann seine Anbaugenehmigung?

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