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25. Juni 2024 um 16:16 Uhr #15235
Welche rechtlichen Bedingungen muss die Abgabestelle erfüllen? Ich meine das Vereinslokal, wo das geerntete Cannabis an die Mitglieder ausgegeben wird.
– 200m Abstand zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen
– Keine Werbung/ Beschilderung (Darf die Scheibe durchsichtig sein, sodass man das Logo, welches an der Wand hängt, sieht?) -
26. Juni 2024 um 10:53 Uhr #15246
+ Sicherung gegen unbefugtes Betreten
Die genauen Anforderungen an diese Sicherung sind noch nicht bekannt.
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27. Juni 2024 um 20:16 Uhr #15268Anonym
Ich habe in Erinnerung das im Gesetz steht, dass man von außen keinen Einblick in die Abgabestelle haben darf.
Bei einer Beschilderung (Logo/Vereinsname) frage ich mich, ob das als Werbung zählt oder als Information. Werbung wird ja unter anderem damit definiert, dass man jmd zu einer Handlung beeinflusst, oder?
Ein Name auf der Hauswand ohne Slogan, beeinflusst ja nicht zum Kauf, oder sehe ich das falsch. -
28. Juni 2024 um 15:08 Uhr #15277
Gestattet ist nach dem Gesetz nur ein Klingelschild. Das sollte auch wirklich ein übliches Klingelschild sein. Kein fettes Gold-Schild, wie an mancher Anwaltskanzlei. 😀
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28. Juni 2024 um 16:58 Uhr #15284Anonym
Schade, hatte schon beim Goldschmied angefragt 🤡
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29. Juni 2024 um 10:51 Uhr #15285
Muss die abgabestelle Abstand zur eigenen produktionsstätte haben?
Oder kann produktionsstätte und direkt nebenan abgabestelle sein?
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11. Juli 2024 um 18:04 Uhr #15382
Da muss kein Abstand eingehalten werden.
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