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22. Juni 2024 um 10:49 Uhr #15107
Das lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten.
Aus baurechtlicher Sicht kommt es in erster Linie auf 3 Fragen an:
1. Was für eine Nutzung stellt unsere Plantage dar?
2. Was für eine Nutzung ist für das Gebäude genehmigt?
3. Falls die benötigte Nutzung nicht mit der genehmigten übereinstimmt, ist eine Nutzungsänderung möglich?
Zu 1.: Insbesondere bei größeren Plantagen gehen viele Behörden von einer gewerblichen Produktionsstätte aus. Hierzu sollte aber immer im Einzelfall mit der örtlichen Baubehörde gesprochen werden, da die Einschätzungen abweichen können.
Zu 2.: In deinem Fall wird es um eine Garage gehen, die zu einem Wohnhaus gehört. Hier wäre eine Nutzungsänderung nötig
Zu 3.: Eine Genehmigung für eine gewerbliche Produktionsstätte wäre z.B. in einem reinen Wohngebiet nicht möglich, wohl aber in einem Gewerbegebiet.
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