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20. Juni 2024 um 12:37 Uhr #14975
Anonym
Servus,
wie gestaltet man am besten die Mitgliedsbeiträge (nicht steuerpflichtig) und die Cannabisabgabebeiträge (steuerpflichtig) ohne Probleme zu bekommen. Am einfachsten wäre es einen Mitgliedsbeitrag von z.B. 120€ zu verlangen und für das Cannabis nur ein paar Euro. Wobei der Betrag für Cannabis steigen müsste umso mehr von einem Mitglied abgenommen wird. -
20. Juni 2024 um 20:32 Uhr #14991
Anonym
Ebenfalls Servus,
also bei uns gibt es nur Mitgliedsbeiträge für flexible Mitgliedschaften. Nimmt ein Mitglied in einem Monat 5g, dann überweist er 50€ und kann danach sein Gras abholen, er hat in diesem Monat eine 5g Mitgliedschaft. Er kann dann in diesem Monat nicht erhöhen, das geht dann erst für den Folgemonat, was er uns zum Ende eines jeden Monats mitteilen muss. Will er im nächsten Monat eine 10g Mitgliedschaft dann läuft das genauso nur halt eben mit 100€. Das Mitglied entscheidet für jeden Monat, was für eine Mitgliedschaft es wählt.
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24. Juni 2024 um 18:04 Uhr #15219
Wie setzt ihr das in der Praxis um, wenn ich fragen darf? Also wie plant ihr in dem Fall eure Produktion, welche Monat für Monat geplant und dokumentiert werden soll?
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20. Juni 2024 um 21:08 Uhr #14992
Anonym
Das stelle ich mir schwierig vor. Das Finanzamt wird auf ihre Steuer nicht verzichten wollen. So einfach werden wir das nicht handhaben können.
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21. Juni 2024 um 8:42 Uhr #14994
Anonym
Servus,
Wir haben gerade noch keinen Steuerberater und sind gerade noch auf der Suche nach einem (falls ihr einen empfehlenswerten Steuerberater in diesem Bereich kennt, gerne her damit). Laut Internetrecherchen gibt es für Vereine zwei Formen für Mitgliedsbeiträge.
Echte Mitgliedsbeiträge:
Echte Mitgliedsbeiträge zahlt jedes Mitglied nur für die Mitgliedschaft in dem Verein. Hiermit werden Vereinskosten abgedeckt (dies können meiner Meinung nach auch Miete, Nebenkosten, Personalkosten, … sein). Unserer Recherche nach gibt es auf diese Form von Mitgliedsbeiträgen keine Steuer zu zahlen.
Unechte Mitgliedsbeiträge:
Diese Mitgliedsbeiträge zahlt das Mitglied für die Abnahme von Cannabis und zeichnet sich dadurch aus, dass das Mitglied eine Leistung vom Verein bezieht (willst du mehr, zahlst du mehr). Unechte Mitgliedsbeiträge werden mit der Umsatzsteuer, also 19% versteuert.
Beide Formen sind unseres Erachtens nach auch kombiniert möglich, wie der Antragsteller bereits formuliert hat.
Um faire Preise für die Mitglieder hinzubekommen und so viel wie möglich aus dem Verein herauszubekommen, muss man sich mit der Preisgestaltung an dem Bedarf der Mitglieder orientieren. Nehmen die Mitglieder im Durchschnitt wenig ab, lohnt es sich einen etwas höheren echten Mitgliedsbeitrag zu verlangen und dafür wenig pro Gramm zu verlangen. Wenn die Mitglieder allerdings viel abnehmen kann es durchaus profitabler sein den echten Mitgliedsbeitrag gering zu halten und dafür den Preis pro Gramm zu erhöhen. Hier hängt es wirklich davon ab, wie viele Mitglieder man hat und wir viel die Mitglieder im Durchschnitt konsumieren.
Beste Grüße
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23. Juni 2024 um 18:05 Uhr #15174
@CSC Inntal-Raubling
Hi Flo,
das birgt folgende Gefahr: Das Finanzamt erkennt das als Versuch, möglichst wenig Umsatzsteuer zu zahlen und legt eine eigene Grenze fest, was “echter” und was “unechter” Mitgliedsbeitrag ist.
Das würde einen Umgehungsversuch der Steuerpflicht darstellen, im Zweifel sogar einen Steuerbetrug. Daher muss das Ganze in einem passenden Verhältnis stehen. Anhaltspunkte für den “normalen” Preis des Cannabis könnten etwa Schwarzmarkt- oder Apothekenpreise sein. Auf dieser Grundlage kann eine Berechnung natürlich sehr unterschiedlich ausfallen. Damit das Finanzamt nicht eine maximal ungünstige Berechnungsgrundlage anwendet, sollte man da schon etwas realistisch sein bei der Aufteilung zwischen Mitgliedsbeitrag und Beitrag für Cannabis.-
Diese Antwort wurde vor 7 Monaten, 2 Wochen von
Johannes Nelkenstock geändert.
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Diese Antwort wurde vor 7 Monaten, 2 Wochen von
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27. Juni 2024 um 20:08 Uhr #15267
Anonym
Ich habe allerdings auch zu diesem Thema gelesen, dass echte Mitgliedsbeiträge Beiträge sind, die dem in der Satzung festgeschriebenen Vereinszweck dienen. Demnach wäre die Abgabe ja ein echter Mitgliedsbeitrag, da dieser ja dem Vereinszweck dient. Der einzige Zweck unserer Vereine ist ja die Abgabe von Cannabis.
Somit wäre die Abgabe Umsatzsteuerbefreit. Wie seht ihr das? -
2. Juli 2024 um 0:06 Uhr #15299
Anonym
Ich sehe das wie Miami Hempire. Ich sass jetzt übrigens schon zweimal beim Steuerberater und der konnte es mir auch nicht sagen. Ich habe mir zwecks Vergleichbarkeit die Preisliste von über 80 Sorten einer Apotheke besorgt. Da liegt der Durchschnitt bei 13€ das Gramm. Wenn wir also 10€/g nehmen ist das marktüblich und wenn wir später darauf UmSt. zahlen müssen dann erhöhen wir halt den Preis um 1,90€. Das werden die Mitglieder auch verstehen und zustimmen
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2. Juli 2024 um 9:19 Uhr #15303
Anonym
Wie hoch wären denn die Grenze für das was man als echten Mitgliedsbeitrag bezeichnen darf. Reden wir hier von einer Grenze von 25€ pro Monat oder kann man den problemlos auf 50€, 75€ oder sogar 100€ heben?
Womit fühlt ihr euch sicher und wie gestaltet ihr aktuell eure Preispolitik?
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