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20. Juni 2024 um 9:58 Uhr #14964
Im Namen von @thc-garten
Kann ich als Vorstand ein Gewerbe haben und dem Verein Dienstleistungen anbieten z.B. Grow Zelte vermieten?
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23. Juni 2024 um 15:37 Uhr #15172
Das würde mich auch sehr Interessieren.
Leider haben wir die Erfahrung gehabt dass die Unternehmen hier bei uns noch recht zögerlich mit CSC°s arbeiten.
Aus dem Grund haben wir die Idee gehabt Zwischen-Unternehmen zu gründen damit wir nicht direkt als CSC auftreten.MfG
HaZe
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24. Juni 2024 um 10:20 Uhr #15179
Das geht grundsätzlich, man muss allerdings immer die Grenze einer verdeckten Gewinnausschüttung beachten. Das bedeutet, dass dem Verein “Geld entzogen” wird, wofür keine angemessene Gegenleistung erbracht wird.
“Eine verdeckte Gewinnausschüttung bei einem Verein liegt daher nur vor, wenn die Vorteilsgewährung an das Mitglied mit dem Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Vereinsvorstands nicht in Einklang steht.” (https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/anhang-zu-8-abc-der-verdeckten-gewinnausschuettung-verein_idesk_PI20354_HI7471989.html)
Ein gutes Beispiel für eine verdeckte Gewinnausschüttung, das ich regelmäßig sehe: Der Verein schließt einen Lizenzvertrag zur Benutzung einer Marke, die einem Vorstandsmitglied oder einer diesem nahe stehenden Gesellschaft gehört. Eine Marke ohne Bekanntheitsgrad hat jedoch keinerlei Wert.
VORSICHT bei “Zwischen-Unternehmen”. Die Idee habe ich insbesondere bei Mietverträgen schon oft gehört, ist aber sehr gefährlich. Eine Untervermietung ist i.d.R. nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich. Auch legt der Mietvertrag i.d.R. einen Zweck fest. Unabhängig von der rechtlichen Frage ist es allerdings grundsätzlich keine gute Idee, langfristigen Vertragspartnern entscheidungserhebliche Tatsachen zu verschweigen. Im Zweifel könnte das sogar eine Anfechtung des Mietvertrages ermöglichen.
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