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20. Juni 2024 um 9:35 Uhr #14955
Im Namen von @growlab
Der Mitgliederbeirat kann von der Mitgliederversammlung eine Vergütung erhalten, deren Höhe die Mitgliederversammlung bestimmt.
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22. Juni 2024 um 11:34 Uhr #15115
Grundsätzlich kann jeder im Verein Angestellte eine Vergütung erhalten – wie überall ist dafür natürlich ein entsprechender Arbeitsvertrag- oder Dienstvertrag nötig.
Vorsicht: Immer die Zuständigkeiten beachten!
Bezüglich der Höhe kann man keine pauschale Aussage treffen. Es gilt folgender Grundsatz: die Leistung muss ihrem Wert nach der Gegenleistung entsprechen, ansonsten besteht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung. Ob ein Gehalt also angemessen ist, hängt ganz davon ab, welche Leistungen die Person dem Verein anbietet.
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