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19. Juni 2024 um 11:15 Uhr #14878
Im Namen von @farsho77
Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage bezüglich jeglichen Dienstleistungen oder Verträgen mit Firmen für den csc aus? In wie fern kann man sich da unterstützen lassen von externen?
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22. Juni 2024 um 11:46 Uhr #15117
Problematisch wird es nur bei “gebündelten Paketleistungen”, also wenn man verschiedene Leistungen über ein Unternehmen bezieht. Da ist allerdings auch noch nicht ganz klar, ob die Gesetzesänderung überhaupt auf Unternehmen, oder aber nur auf Angestellte anwendbar ist.
Aktuell würde ich so damit umgehen: Vermietung einer Plantage über einen externen Dienstleister ja, weitere Leistungen nein. Sobald die Genehmigung da ist und der Verein läuft, kann man die Grenzen etwas weiter austesten. Es wird aber wahrscheinlich auch recht bald Rechtsprechung dazu geben.
Ich persönlich halte diese Beschränkungen für verfassungswidrig und würde im Falle eines Bußgeldes dagegen vorgehen.
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