#15103

Im Name von @csc-buds-bunny-e-v

Wir sind sehr besorgt über das kommende Werbeverbot ab dem 01.07.2024.

Darf man dann überhaupt noch eine Internetseite online haben?

Muss diese eventuell passwortgeschützt und nur für Mitglieder zugänglich sein?
Oder ist es erlaubt, auf der Internetseite ein Aufnahmeformular sowie sachliche und aufklärende Informationen zum Cannabis Club bereitzustellen? Der Zugang zur Seite wäre nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt, z.B. durch Eingabe des Geburtsdatums vor dem Betreten der Homepage.

Kann man sein Google-Konto weiterhin bestehen lassen, aber nur allgemeine Informationen wie den Standort und die Telefonnummer anzeigen?

Wir möchten nur sachliche Informationen über uns im Internet bereitstellen, was unserer Meinung nach keine Werbung darstellt.

Was meint ihr dazu?

Danke und LG

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